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Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die neue Pflege-Betreuungs-Verordnung vom 13.02.2017 soll es pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, so lange wie möglich zu Hause leben zu können sowie deren pflegende Angehörige entlasten. Die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“  lösen die bisherigen „niedrigschwelligen Angebote“ und „Entlastungsleistungen“ ab und sind im § 45 a Abs.1 SGB XI definiert. Pflegebedürftige sollen möglichst lange in Ihrer häuslichen Umgebung bleiben können, ihren Alltag weitestgehend selbstständig bewältigen können und Ihre sozialen Kontakte aufrecht erhalten können.

Zu den Angeboten zählen (vgl. § 45 a SGB XI – Änderungen in Verbindung mit den Pflegestärkungsgesetzen)

1. Betreuungsangebote in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen,

2. Entlastungsangebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen und

3. Angebote zur Entlastung im Alltag, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.

 

Hier geht es zu den notwendigen Antragsunterlagen sowie im Falle einer Förderung zu den Zuwendungsanträgen.