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Gesamtplanverfahren

Das Gesamtplanverfahren ist in Sachsen-Anhalt die Grundlage für die Gewährung von Eingliederungshilfe an Menschen mit Beeinträchtigung. Das Gesamtplanverfahren stellt sicher, dass die diesem Personenkreis geleistete Hilfe, auf individuelle Vorstellungen für die Lebensplanung, zugeschnitten wird.

Dabei wird in persönlichen Gesprächen zwischen dem Menschen mit Beeinträchtigung und der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter im Sozialamt zunächst ermittelt, welche individuellen Wünsche und Lebensziele verwirklicht werden sollen.

Unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen des Menschen mit Beeinträchtigung wird ermittelt, welche Hilfeform seinen Bedürfnissen am besten gerecht wird. Aufgabe des Sozialamtes und der Leistungserbringer ist es dann, die notwendigen Einzelschritte als „Meilensteine“ auf dem Weg zu dem individuellen Ziel zu definieren.

Die Leistungserbringer gestalten die Hilfe so, dass ein schrittweises Erreichen der individuellen Ziele und Wünsche möglich ist.

Durch regelmäßige Erfolgskontrollen wird die kontinuierliche Weiterentwicklung des Hilfeplans mit jeweils neu definierten „Meilensteinen“ sichergestellt.

Weitergehende Unterlagen und Formulare zum Gesamtplanverfahren in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.