Menu
menu

Unterstützung und Entlastung

Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45 a Sozialgesetzbuch XI tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag möglichst selbständig bewältigen zu können. Näheres zur Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag in Form von Betreuungs- und Entlastungsleistungen regelt in Sachsen-Anhalt die Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO). Damit Leistungen nach der PflBetrVO erbrachten werden können, muss der Anbieter über eine Anerkennung seines Angebotes zur Unterstützung im Alltag verfügen.

Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt ist zuständige Behörde für die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach der PflBetrVO. Im Anerkennungsverfahren werden die landesrechtlichen Voraussetzungen geprüft, um ein qualitätsgesichertes Angebot zu gewährleisten. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erteilt die Sozialagentur die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag. 

Voraussetzungen für eine Anerkennung

1. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Anerkennung des Angebots zur Unterstützung im Alltag, der postalisch eingereicht wurde.

2. Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses, Belegart 0 „Null“ gem. § 30 Abs. 5 BZRG
Hinweis: Es können nur Führungszeugnisse akzeptiert werden, die von Ausstellungsbehörde direkt an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt versandt wurden.

3. Ein aussagekräftiges Konzept und Leistungsbeschreibung

4. Nachweise der Qualifikations-/Ausbildungs-/ Schulungsnachweise der anleitenden Fachkräfte und leistungserbringenden Personen

  • Bei Einzelpersonen kann in Abhängigkeit des Berufsabschlusses zusätzlich eine Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft notwendig sein

5. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

6. Nachweis über Einhaltung des Mindestlohngesetzes bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen vom 11. August 2014 in der jeweils gültigen Fassung 

Hinweis: Dieser Katalog ist nicht abschließend und es sind im Bedarfsfall weitere Abforderungen notwendig.

Förderung

Anerkannte Angebote zur Unterstützung können gefördert werden. Ausgeschlossen sind ausschließliche Dienstleistungsangebote.


Kontakt:

Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Geschäftsbereich 6
Telefon: 0345 6815- 8610

Kontakt

Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Geschäftsbereich 6

Telefon:
0345 6815-8614
0345 6815-8610