Gewaltschutz
Die Erbringer von Leistungen sind lt. § 37a SGB 9 verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in ihren Einrichtungen Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen Schutz vor Gewalt zu bieten. Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt hat die Aufgabe, die Leistungserbringer zu kontrollieren, dass in ihren Einrichtungen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt vorhanden sind und angewendet werden. Diese Umsetzungskontrollfunktion hat die Sozialagentur gegenüber allen Erbringern von Leistungen der Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt.
Sie sind persönlich von Gewalt betroffen? Neben vielen anderen Ansprechpartnern, wie Polizei, Betreuer, Angehörige, Sozialamt, Freunde, Bekannte oder Bezugspersonen sind auch wir eine Stelle, bei der Sie dieses Gewalterleben anzeigen können. Das ist auch anonym möglich. Allerdings erhalten Sie dann keine Beantwortung Ihrer Anzeige bzw. keine Information zum Stand der Bearbeitung. Bitte verwenden Sie das hier hinterlegte Formular.
Sind Sie der Meinung, dass es in einer Einrichtung keine geeigneten Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gibt, können Sie uns das ebenso mitteilen. Auch das geht anonym. Bitte verwenden Sie dafür das hier hinterlegte Formular.
Weitere Informationen zum Thema Gewaltschutz finden Sie in der Orientierungshilfe der BAGüS.