Am 3. März ist der Welttag des Hörens
Warum der Welttag des Hörens uns alle angeht
Der Welttag des Hörens wurde vor 16 Jahren am 3. März von der Weltgesundheitsorganisation und dem Bundesverband der Hörsysteme-Industrie e.V. ins Leben gerufen. Wir möchten an diesem Tag darauf aufmerksam machen, dass Hören für manche Menschen nicht selbstverständlich ist. Hörbeeinträchtigungen betreffen nicht nur einzelne Menschen, sondern unsere gesamte Gesellschaft: Wer beim Hören Barrieren erlebt, hat oft auch weniger Chancen, vollständig am Leben teilzunehmen. Deshalb ist es wichtig, gemeinsam Lösungen zu gestalten – ob in der Schule, am Arbeitsplatz, bei Behördengängen oder beim Arztbesuch.
Was bedeutet eine Hörbehinderung im Alltag – und warum ist Barrierefreiheit so wichtig?
Ein Telefongespräch ohne Untertitel oder Vorlesefunktion in Gebärdensprache ist für viele Menschen mit Hörbehinderung eine Herausforderung. Ohne passende Hilfsmittel wie zum Beispiel barrierefreie E-Learning-Angebote oder Übersetzungsfunktionen können Lern- und Arbeitsprozesse erschwert oder verlangsamt werden. Neben der Früherkennung von Hörproblemen und geeigneten Therapien trägt auch eine rechtzeitige Beratung wesentlich zur Lebensqualität und Teilhabe bei.
Barrierefreiheit beginnt mit verständlicher Kommunikation. Eine inklusive Gesellschaft ermöglicht allen Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, Arbeit, Kultur und Politik. Menschen mit Hörbehinderungen bringen wertvolle Erfahrungen und Ideen ein, die Innovation fördern und Kommunikationsformen weiterentwickeln können. Wenn Informationen zugänglich sind und Kommunikation gelingt, bleiben soziale Kontakte stabiler, Bildungschancen steigen und psychische Gesundheit sowie Wohlbefinden werden gestärkt.
Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt fördert Beratungsstellen für Menschen mit Sinnesbehinderungen
Auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhalten die Träger der Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt jedes Jahr finanzielle Unterstützung vom Land. Diese Förderung dient dazu, Beratungsangebote für gehörlose und schwerhörige Menschen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen bereitzustellen. Die Landesregierung verfolgt das klare Ziel, diese Beratungsstellen bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Sie helfen Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen im Alltag, bei organisatorischen Fragen und in schwierigen Lebenssituationen. Zusätzlich stellt das Land Fördermittel für Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher bereit. Dieses Angebot richtet sich vor allem an gehörlose Menschen und Menschen, die im Laufe ihres Lebens ertaubt sind. Damit können sie wichtige und unterstützende Informationen barrierefrei erhalten. Die Arbeit der Beratungsstellen stärkt die Selbstständigkeit der Betroffenen und verbessert ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Kontaktdaten der Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt können sich sinnesbehinderte Menschen an folgenden Beratungsstellen Unterstützung holen:
- Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e. V
Hanns-Eisler-Platz 5
39128 Magdeburg
mit Beratungsstellen in Halle, Magdeburg, Stendal und Dessau – Roßlau
- Beratungsstellen für Hörbehinderte e. V.
Ferdinand-Schrey-Str. 22
39122 Magdeburg
mit Beratungsstellen in Magdeburg, Halberstadt und Stendal
- Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Gebärdensprachdolmetscher Sachsen - Anhalt e. V.
Beratungsstelle in Halle
Unstrutstr. 1
06122 Halle
Pressemitteilungen
03.03.2026

