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Hilfe für Menschen mit Behinderung (Übersicht)

Die Hilfen für Menschen mit Behinderung umfassen die notwendige Unterstützung in allen Lebensbereichen. (Leistungen der Eingliederungshilfe)

Sie werden auf Antrag gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist die Feststellung des notwendigen Hilfebedarfs im Gesamtplanverfahren. Dort werden die Inhalte des individuellen Bedarfs und die sich daraus ergebenden Ziele der Leistungserbringung besprochen und festgestellt.

Der allgemeine Inhalt der Leistungen wurde im Rahmenvertrag nach § 131 SGB 9 festgelegt. Die leistungsberechtigte Person kann sich den Leistungserbringer selbst wählen und mit diesem eine Leistung vereinbaren. (Übersicht der Leistungserbringer)

Bei Fragen kann die leistungsberechtigte Person eine Ergänzende Unabhängige TeilhabeBeratung (EUTB) in Anspruch nehmen.