Nachbarschaftshilfe
Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit für pflegebedürftige Menschen ist die Nachbarschaftshilfe. Hierbei können pflegebedürftige Menschen von einem/r anerkannten ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer/in unterstützt werden. Die Nachbarschaftshelfer/innen müssen über eine Anerkennung nach PflBetrVO verfügen.
Ziel ist es die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu sichern. Der/die ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer/in übernimmt hierbei unterstützende Tätigkeiten insbesondere durch Begleitung zu Ärzten und Behörden, Spaziergängen, Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfen, Hilfen in Außenbereichen, Vorlesen, Anregung und Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und bei sozialen Kontakten.
Der Entlastungsbetrag kann hierbei zur zweckgebundenen Erstattung der Leistung des/der ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfers/in genutzt werden.
Zur Anerkennung und für Fragen zur Nachbarschaftshilfe können Sie die Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. (PIA) erreichen.