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Nachbarschaftshilfe

Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit für pflegebedürftige Menschen ist die Nachbarschaftshilfe. Hierbei können pflegebedürftige Menschen von einem/r anerkannten ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer/in unterstützt werden. Die Nachbarschaftshelfer/innen müssen über eine Anerkennung nach PflBetrVO verfügen.

Ziel ist es die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu sichern. Der/die ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer/in übernimmt hierbei unterstützende Tätigkeiten insbesondere durch Begleitung zu Ärzten und Behörden, Spaziergängen, Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfen, Hilfen in Außenbereichen, Vorlesen, Anregung und Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und bei sozialen Kontakten.

Der Entlastungsbetrag kann hierbei zur zweckgebundenen Erstattung der Leistung des/der ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfers/in genutzt werden.

Zur Anerkennung und für Fragen zur Nachbarschaftshilfe können Sie die Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. (PIA) erreichen.

Kontakt

Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e.V.
Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt
Breitscheidstr. 51
39114 Magdeburg

E-Mail: info@nh-sachsen-anhalt.de

 

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 9.00 bis 15.00 Uhr
unter: (0391) 242 055 41

Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 15.00 Uhr
unter: (0391) 88 64 615

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