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Angebote zur Unterstützung und Selbsthilfe

Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45 a Sozialgesetzbuch XI tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag möglichst selbständig bewältigen zu können. Näheres zur Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag regelt in Sachsen-Anhalt die Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO). Gem. PflBetrVO können hierbei Leistungen durch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und der Nachbarschaftshilfe erbracht werden.