Rahmenvertrag nach § 75 SGB 11
Welche Leistungen im Rahmen der ambulanten, teilstationären, vollstationären und Kurzzeitpflege durch die jeweiligen Einrichtungen und Pflegedienste zu erbringen sind, wurde in verschiedenen Rahmenverträgen geregelt.
Welche Leistungen im Rahmen der ambulanten, teilstationären, vollstationären und Kurzzeitpflege durch die jeweiligen Einrichtungen und Pflegedienste zu erbringen sind, wurde in verschiedenen Rahmenverträgen geregelt.