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Ergänzende Unabhängige TeilhabeBeratung (EUTB)

Gemäß § 32 SGB 9 steht eine ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot zur Verfügung. Diese von Leistungserbringern und Leistungsträgern unabhängige Beratung dient der Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen. Das Angebot zur Beratung kann vor der Beantragung konkreter Leistungen genutzt werden. Es steht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger zur Verfügung.

Weiterführende Informationen/ Beratungsstellen finden Sie unter www.teilhabeberatung.de