Anerkennung von Assistenzhunden
Die Sozialagentur ist zuständig für die Anerkennung von Assistenzhunden nach §§ 21- 24 Assistenzhundeverordnung (AHundV).
Die Formulare zur Antragsstellung finden Sie im Downloadbereich.
Die Sozialagentur ist zuständig für die Anerkennung von Assistenzhunden nach §§ 21- 24 Assistenzhundeverordnung (AHundV).
Die Formulare zur Antragsstellung finden Sie im Downloadbereich.