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Landesaktionsplan (Förderung)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Landesaktionsplans Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen „einfach machen“ – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft.

Ziel des Landes Sachsen-Anhalt ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die auf Inklusion abzielen. Die Förderung dient der Umsetzung der im Landesaktionsplan definierten Maßnahmen zur Verwirklichung eines inklusiven Ansatzes. Gefördert werden können u.a. Maßnahmen der Selbststärkung von Menschen mit Beeinträchtigungen, Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt sowie sonstige Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an allgemeinen Angeboten in allen Lebensbereichen.

    

Kontakt

Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Geschäftsbereich 6
Telefon: 0345 6815-8611

Gesetzesgrundlage