Beratungsstellen für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen (Förderung)
Beratungsstellen für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige werden vom Land Sachsen-Anhalt gefördert. Zuständig dafür ist die Sozialagentur. Ziel ist es, die Beratungsstellen bei der Beratung, Betreuung und Unterweisung von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, wie Hör - und Sehbehinderte bzw. Blinde finanziell zu unterstützen. Eine Förderung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen ist ebenfalls möglich.