Angebote zur Unterstützung im Alltag
Zur Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen kann der Entlastungsbetrag i.H.v. monatlich 125 Euro gem. § 45 b Absatz 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch XI genutzt werden. Der Entlastungsbetrag ist dabei zweckgebunden für die jeweilige Leistung einzusetzen.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages sind, dass
1. der pflegebedürftige Mensch mindestens über einen Pflegegrad 1 verfügt und
2. der Leistungserbringer eine Anerkennung seines Angebotes besitzt.
Wenn Sie ein Angebot zur Unterstützung im Alltag in Ihrer Region suchen, wenden Sie sich an die Pflegekasse oder informieren Sie sich im Internet. Im Bereich Angebotsfinder können Sie eine Auflistung der Pflegekassen mit Suchfunktion für Angebote zur Unterstützung im Alltag in Ihrer Region finden.
Die Sozialagentur ist zuständig für die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag. Durch die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag können Betreuungs- und Entlastungsleistungen erbracht werden. Näheres zur Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag regelt in Sachsen-Anhalt die Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO).
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
1. Einzelbetreuung
z.B. Begleitung zum Arzt oder anderen Terminen, Gedächtnistraining, Förderung der Kommunikation, Pflege sozialer Kontakte, kreative Tätigkeiten (Malen, Basteln, Handarbeiten, etc.), spazieren gehen
2. Gruppenbetreuung vor Ort & Tagesgruppen (ab 3 Personen)
2.1 Gruppenbetreuung vor Ort z.B. Seniorentreffen, gemeinsame Betreuungsaktivitäten in vorgehaltenen Räumlichkeiten
2.2 Tagesgruppe z.B. Besuche/ Ausflüge von Museen, Konzerten, Einrichtungen
3. hauswirtschaftliche Schwerpunkte mit dem Betroffenen Hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen können z.B. sein: gemeinsame/s Wohnungsreinigung, Fensterputzen, Kochen/ Backen, einkaufen gehen, Gartenarbeiten usw. Der Fokus liegt hierbei auf unterstützenden Tätigkeiten mit der betroffenen Person zusammen.
4. Haushaltsnahe Dienstleistungen für den Betroffenen Haushaltsnahe Dienstleistungen können z.B. sein: Wohnungsreinigung, Fensterputzen, Kochen/ Backen, Einkaufsservice für den Betroffenen, Gartenarbeiten usw. Der Fokus liegt hierbei auf Tätigkeiten die im Auftrag der betroffenen Personen ausgeführt werden (Dienstleistung).
Nichtabrechenbare Leistungen sind pflegerische und handwerkliche Tätigkeiten. Weiterhin ist auf die Einhaltung des Personenbeförderungsgesetzes zu achten. Bitte informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.