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Beschlüsse der "GK 131"

Die „Gemeinsame Kommission nach § 131 SGB IX – GK 131“ ist zuständig für alle den Rahmenvertrag nach § 131 SGB 9 ausgestaltenden Entscheidungen. Mitglieder der "GK 131" sind die Parteien, die den Rahmenvertrag nach § 131 SGB 9 unterzeichnet haben. 

Die Vertragsparteien haben sich für ihre Verhandlungen zu einem Wertekompass verständigt.

Von der „GK 131“ getroffene Entscheidungen werden als Beschlüsse bezeichnet. Die Beschlüsse der "GK 131" stehen hier zur Verfügung.