Menu
menu

Betreuung von Kindern mit Behinderung in integrativen Kindertageseinrichtungen

Kinder mit einer wesentlichen geistigen oder körperlichen Behinderung, die der täglichen heilpädagogischen Förderung bedürfen, erhalten diese Hilfen in integrativen Kindertageseinrichtungen. Dies sind Kindertagesstätten, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden. Die Kindertagesstätten halten das notwendige speziell geschulte Personal und die eventuell erforderlichen Ausstattungsgegenstände vor.

Der überörtliche Sozialhilfeträger übernimmt die zusätzlichen Kosten für die behinderungsbedingten Betreuungs- und Förderleistungen.

Über die Voraussetzungen für den Zugang zu einem integrativen Betreuungsplatz informiert Sie Ihr Sozialamt vor Ort.