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Als ambulante Pflege bezeichnet man die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrem Zuhause. Ambulante Pflegedienste erbringen eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen, um die umfassende Versorgung der Pflegebedürftigen zu sichern sowie Angehörige zu beraten und entlasten. Auf diese Weise können pflegebedürftige - auch schwerstkranken und langzeitbeatmete - Menschen weiterhin in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben, familiäre Bindungen, Freundeskreis und nachbarschaftlich Kontakte bewahren.

Die Pflegekräfte der ambulanten Krankenpflege kommen je nach individuellem Bedarf zum Pflegebedürftigen, z.B. mehrmals wöchentlich oder mehrmals täglich. Die spezielle ambulante Pflege erfolgt stundenweise. Sie kann als Ergänzung zur häuslichen Pflege durch Angehörige beansprucht werden oder als Verhinderungspflege bei Krankheit oder im Urlaub. Je nach individuelle Situation kann die mobile Pflege auch die gesamte pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung des pflegebedürftigen Menschen sicherstellen.

Was im Einzelnen Leistungen sind, können sie hier aus dem Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 5 SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung entnehmen.