Wichtige Informationen zur Gründung des neuen Landesamtes für Soziales, Jugend und Gesundheit
Zum 1. April 2026 nimmt das neu gegründete Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit seine Arbeit auf. Die Aufgabenbereiche der Sozialagentur Sachsen-Anhalt werden zukünftig dort bearbeitet.
Die Internetseite des neuen Landesamtes befindet sich noch im Aufbau. Bis dahin finden Sie hier alle Informationen, Formulare sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Aufgabenbereiche der ehemaligen Sozialagentur. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städten sind wie gewohnt für Sie da.
Im Zuge der Umstrukturierung wird die Abteilung für Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung zum 1. April 2026 aus dem Landesverwaltungsamt in das neu geschaffene Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit überführt. Über folgende Links gelangen Sie wie gewohnt zu allen Informationen, Formularen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern auf den bisherigen Seiten des Landesverwaltungsamtes:
- Soziales
- Integrationsamt
- Landesjugendamt
- Gesundheitswesen, Pharmazie
- Versorgungsärztlicher Dienst
- Heimaufsicht
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Wir bitten Sie um Verständnis, dass es während der Übergangsphase vereinzelt zu Verzögerungen oder Änderungen kommen kann. Im neuen Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit wird intensiv daran gearbeitet, alle Informationen so schnell wie möglich und vollständig bereitzustellen. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen.
Zum Organigramm des Landesamtes für Soziales, Jugend und Gesundheit
Was können wir für Sie tun?
Wer in Not gerät oder Unterstützung benötigt, wird bei uns nicht alleine gelassen. Das Sozialsystem dient einerseits dazu, Bürger abzusichern. Andererseits soll es dazu beitragen, besondere Belastungen des Lebens mit Hilfen abzuwenden oder auszugleichen. Alle dafür nötigen Aktivitäten sind gesetzlich geregelt. Finanziert werden sie aus Steuern und Sozialabgaben.
Wie solche Regelungen praktisch umgesetzt und von allen Beteiligten gesetzeskonform angewandt werden, das koordiniert in unserem Bundesland die Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Als zuständige Verwaltungsbehörde nehmen wir die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (üöTrSh) und Trägers der Eingliederungshilfe (TdE) wahr. Dazu gehören:
- die Eingliederungshilfe für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung,
- Hilfen für Menschen mit Pflegebedarfen,
- teilstationäre und stationäre Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie
- die Blindenhilfe.
Vor Ort setzen die Sozialämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten diese Aufgaben bürgerfreundlich und wohnortnah um. Für sie sind wir dabei eine verlässliche Partnerin. In strittigen Fällen sichern wir auch das Recht auf Widerspruch und Klage ab. Darüber hinaus steuern wir die bedarfsgerechte Entwicklung der Einrichtungslandschaft im Bundesland. Hier nehmen wir Einfluss auf das Errichten, Umgestalten und Weiterentwickeln von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung und/oder Pflegebedarfen. Außerdem obliegt uns auch der Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen, in denen diese Unterstützungsleistungen erbracht werden.
Die Sozialagentur untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Sozialagentur – wir helfen Ihnen gerne weiter.

