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Struktur und Aufgaben

Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt nimmt seit dem 01. Juli 2004, als zuständige Verwaltungsbehörde, die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (üöTrSh) und Trägers der Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt wahr. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die von zentraler, überörtlicher Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem die Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung und Hilfen für pflegebedürftige Menschen.

Die Bearbeitung der Anträge zu den genannten Leistungen erfolgt in den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt. So wird wohnortnahe und bürgerfreundliche Unterstützung gewährleistet.

Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt koordiniert dabei als zentrale Behörde die Aufgabenerledigung durch die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte und unterstützt die Sozialämter in ihrer Arbeit. Darüber hinaus steuert die Sozialagentur Sachsen-Anhalt die bedarfsgerechte Entwicklung der Einrichtungslandschaft in Sachsen-Anhalt, indem sie auf die Errichtung, Umgestaltung und Weiterentwicklung von Einrichtungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen Einfluss nimmt. Der Sozialagentur Sachsen-Anhalt obliegt auch der Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern dieser Einrichtungen.

Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Kontakt

Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Magdeburger Straße 38
06112 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 6815-8000
Fax: +49 345 6815-8003
E-Mail: Post-SOZAG[at]sachsen-anhalt.de