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Frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr

Vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 bleibt die Sozialagentur Sachsen-Anhalt über die Feiertage und den Jahreswechsel geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für dringende Rückfragen senden Sie bitte eine E-Mail an: Post-SOZAG@sachsen-anhalt.de .

Die Sozialagentur wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern friedliche Festtage und alles Gute für das Jahr 2026. Gerne sind wir auch im neuen Jahr Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner für alle Fragen zur Eingliederungshilfe und Pflege in unserem Land. Deshalb setzen wir auch weiterhin auf eine kooperative und transparente Zusammenarbeit mit allen Partnerinnen und Partnern sowie Einrichtungen, Organisationen und Dienstleistern, um Lösungen zum Wohl der Menschen in unserem Land nachhaltig zu gestalten.

Was können wir für Sie tun?

Wer in Not gerät oder Unterstützung benötigt, wird bei uns nicht alleine gelassen. Das Sozialsystem dient einerseits dazu, Bürger abzusichern. Andererseits soll es dazu beitragen, besondere Belastungen des Lebens mit Hilfen abzuwenden oder auszugleichen. Alle dafür nötigen Aktivitäten sind gesetzlich geregelt. Finanziert werden sie aus Steuern und Sozialabgaben.

Wie solche Regelungen praktisch umgesetzt und von allen Beteiligten gesetzeskonform angewandt werden, das koordiniert in unserem Bundesland die Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Als zuständige Verwaltungsbehörde nehmen wir die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (üöTrSh) und Trägers der Eingliederungshilfe (TdE) wahr. Dazu gehören:

  • die Eingliederungshilfe für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung,
  • Hilfen für Menschen mit Pflegebedarfen,
  • teilstationäre und stationäre Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie
  • die Blindenhilfe.

Vor Ort setzen die Sozialämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten diese Aufgaben bürgerfreundlich und wohnortnah um. Für sie sind wir dabei eine verlässliche Partnerin. In strittigen Fällen sichern wir auch das Recht auf Widerspruch und Klage ab. Darüber hinaus steuern wir die bedarfsgerechte Entwicklung der Einrichtungslandschaft im Bundesland. Hier nehmen wir Einfluss auf das Errichten, Umgestalten und Weiterentwickeln von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung und/oder Pflegebedarfen. Außerdem obliegt uns auch der Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen, in denen diese Unterstützungsleistungen erbracht werden.

Die Sozialagentur untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.