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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Das Land Sachsen-Anhalt als überörtlicher Sozialhilfeträger ist für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zuständig, soweit es sich um Hilfen in stationären oder teilstationären Einrichtungen handelt. Diese Hilfen werden erbracht, wenn dem Zusammenspiel von besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten mit offenen Beratungs- und Kontaktangeboten nicht mehr erfolgreich begegnet werden kann.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, erhalten Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten, wenn eine Überwindung aus eigener Kraft nicht möglich ist.

Besondere Lebensverhältnisse bestehen z.B. bei Wohnungs- und Arbeitslosigkeit, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen oder vergleichbaren nachteiligen Aspekten.

Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn der Betroffene im Umgang mit seinem sozialen Umfeld (z.B. dem Lebenspartner, der Familie, sozialen Netzwerken, Behörden usw.) Schwierigkeiten hat, dadurch Ausgrenzung erlebt und nicht am Leben in der Gemeinschaft teilhaben kann.

Ziel der Hilfen in stationären Einrichtungen ist es, die sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen und den Betroffenen bei der Bewältigung der besonderen Lebensverhältnisse so zu unterstützen, dass ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der Einrichtung wieder möglich wird.