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Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

In einigen Fällen benötigen Menschen nur tagsüber oder nur nachts eine Möglichkeit, betreut und gepflegt zu werden. Hierfür gibt es das Angebot der Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen. Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um teilstationäre Wohnformen, da die Betreuung durch die Einrichtung am Tag oder in der Nacht zeitlich begrenzt erfolgt. Dabei umfaßt auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück das Angebot der Tages- und Nachtpflege.

 

Ein Antrag ist durch den Pflegebedürftigen, bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen. Diese veranlasst dann die Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß Paragraph 18 SGB XI, durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Wird eine Pflegestufe festgestellt, dann kann der Antragsteller sich eine geeignete Tages- und Nachtpflegeeinrichtung seiner Wahl suchen. Die Beratung dazu erfolgt durch die jeweilige Pflegekasse.