Landesrahmenvertrag
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt hat mit den Verbänden der Leistungserbringer nachfolgenden Rahmenvertrag verhandelt.
Aktuelle Informationen können Sie hier (Hilfen für Menschen mit Behinderungen -> Landesrahmenvertrag) einsehen.
Coronavirus SARS-CoV-2
- Elfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
- Zehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung
- Neunte Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung
- Achte Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung
- Siebte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
- Verordnung zur Änderung der vierten Verordnung
- Begründung zur Änderungsverordnung
- Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der neuartigen Coronavirus
- Begründung zur vierten Verordnung
- Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
- Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen und Schulen
- Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
- Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
- Begründung zur zweiten Verordnung
- Hinweise für Reiserückkehrer und Empfehlung auf Besuche zu verzichten
- Empfehlungen Gemeinschaftseinrichtungen der Behindertenhilfe
- Empfehlungen Altenhilfe
- Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration






